Verein und Vorstand

geschäftsführender Vorstand

Zweck des Vereins



  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Zweck des Vereins ist die Förderung des Umweltschutzes, insbesondere der Schutz und die Verbesserung der Qualität der saarländischen Oberflächengewässer sowie des saarländischen Grund- und Trinkwassers.
  3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch landesweite Aktionen, Aufklärungs- und Bildungsarbeit gegen die laufende sowie die geplante Grubenflutung im Saarrevier und zur Reduktion von Schadstoffen im Sinne der europäischen Wasserrahmenrichtlinie.

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